Besoldung von Beamten mit begrenzter Dienstfähigkeit; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014

Recht1

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch zeitanteilig Dienst leisten können (begrenzte Dienstfähigkeit), besser besoldet werden müssen als teilzeitbeschäftigte Beamte. Es hat eine Verordnung des baden-württembergischen Landesrechts, die dies nicht sicherstelle, wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) für nichtig erklärt.

LKT Rundschreiben 2014-170 Besoldung von Beamten mit begrenzter Dienstfähigkeit [PDF-Dokument: 49 kB]

02.04.2014